Aufgabe des Hessischen Datenschutzbeauftragten ist es, Rechtsfragen im Beschäftigungsverhältnis zu beantworten bzw. Datenschutzverstöße festzustellen, für Abhilfe zu sorgen oder im Einzelfall Anordnungen für datenschutzkonformes Handeln zu treffen. In diesem Zusammenhang gibt der HBDI Hilfestellung bei Fragen zur Datenschutz-Compliance.
Unter diesen Überbegriff fallen Themenkomplexe wie Einwilligungen im Arbeitsverhältnis, Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren, Whistleblowing, Due Diligence, Mitarbeiterscreening, Überwachungsmaßnahmen z.B. mittels GPS oder Videoüberwachung, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und vieles mehr. Aktuell stehen Beratungen zur Umsetzung der DSGVO, des BDSG-NEU und des HDSIG im Vordergrund.