Justitia

Sanktionen

Dem HBDI steht gemäß Art. 58 DS-GVO ein umfassender Katalog von Untersuchungs- und Abhilfebefugnissen zur Verfügung, um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu überprüfen und durchzusetzen. Unter anderem können Verstöße von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern gegen die DS-GVO aus dem nicht-öffentlichen Bereich mit empfindlichen Geldbußen sanktioniert werden.

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