Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) räumt der Korruptionsprävention sowie der Korruptionsbekämpfung einen hohen Stellenwert ein. Insbesondere um die entsprechenden Präventionsmaßnahmen in diesem Bereich erfolgreich umsetzen und weiterentwickeln zu können, hat er eine Ansprechperson für Korruptionsprävention sowie eine Stellvertreterin bestellt.
Zu den Aufgaben von Ansprechpersonen für Korruptionsprävention (auch Antikorruptions-beauftragte genannt) gehören insbesondere Aufklärung und Sensibilisierung der Beschäftigten sowie Beratung der Behördenleitung. Darüber hinaus sind diese beim Auftreten von Verdachtsmomenten eines korrupten Handels durch Mitarbeiter des HBDI auch für externe Personen, Bürgerinnen und Bürger die Ansprechpartnerinnen. In solchen Fällen beobachten und bewerten die Antikorruptionsbeauftragten die Korruptionsanzeichen und wirken bei internen Ermittlungen mit.
Die Antikorruptionsbeauftragten sind in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben weisungsunabhängig. Bezüglich der ihnen bekannt gewordenen Sachverhalte unterliegen die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention der Verschwiegenheitspflicht, so dass diese absolut vertraulich behandelt werden.
Die vom HBDI bestellten Antikorruptionsbeauftragen sind ausschließlich für Fragen und Beratungen im Zusammenhang mit Korruptionsverdachtsfällen zuständig, die den HBDI betreffen. Sollte sich ein Sachverhalt dagegen auf andere Dienststellen beziehen, wenden Sie sich bitte direkt an die dortigen Ansprechpersonen für Korruptionsprävention.