Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung sind hessische Verantwortliche und Auftragsverarbeiter seit dem 25. Mai 2018 gem. Art. 37 Abs. 7 DS-GVO verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Datenschutz-beauftragten zu veröffentlichen und diese dem Hessischen Datenschutzbeauftragten mitzuteilen. Um einen reibungslosen Ablauf für die Vielzahl der erwarteten Meldungen zu gewährleisten, finden Sie ein automatisiertes Meldeverfahren auf unserer Homepage. Wir bitten Sie, für die Meldung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten unser Online-Meldeformular zu verwenden und von schriftlichen Meldungen abzusehen.
Meldepflicht
Meldung von Datenschutzbeauftragten
Kontakt
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie:
Herr Kaiser
Referat 2.3
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Datenschutzbeauftragte
Referat 2.3
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Herr Kaiser
Telefon: +49 611 1408 161