Ein Junge sitzt vor einem Bildschirm und nimmt an einer Videokonferenz teil.

Anpassung des Umstellungszeitraums für Videokonferenzsysteme in Schulen

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) wurde darüber informiert, dass sich die Einführung des landeseinheitlichen Videokonferenzsystems für die Schulen des Landes Hessen (Landes-VKS) voraussichtlich verzögern wird. Die Verzögerung beruht auf einem Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren.

Bei seiner Veröffentlichung zum Auslaufen der Duldung für die Nutzung insbesondere US-amerikanischer Videokonferenzsysteme vom 31.03.2021 und der Klarstellung zu MS-Teams vom 14.06.2021 ist der HBDI davon ausgegangen, dass das Hessische Kultusministerium (HKM) zum 01.08.2021 den Schulen das Landes-VKS zur Verfügung stellen kann, um bei Bedarf die Teilnahme am Schulunterricht für die Schülerinnen und Schüler des Landes von zu Hause aus zu ermöglichen. Durch die Verzögerung wird sich dieser Termin nicht halten lassen. Darunter sollen aber die Schulen oder die Schülerinnen und Schüler nicht leiden.
Der HBDI betont, dass sich durch den Umstand, dass das Landes-VKS nicht zum 01.08.2021 in Betrieb genommen werden kann, nichts an dem Auslaufen der Duldung für die Nutzung insbesondere US-amerikanischer Videokonferenzsysteme ändert. Dem HBDI ist daran gelegen, einen datenschutzkonformen Zustand in diesem Bereich herzustellen und die andauernde Einschränkung der Grundrechte Betroffener so gering wie möglich zu halten.

Genauso wie die hessischen Schulen hat der HBDI darauf vertraut, dass das Landes-VKS zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 zur Verfügung stehen wird und durch die Schulen genutzt werden kann. Der HBDI war bereit, die aus schulspezifischen Prozessen in einzelnen Schulen des Landes resultierende Verzögerung bei der Migration auf ein datenschutzkonformes Videokonferenzsystem mitzutragen. Bedingung war hierbei allerdings, dass die Schulen den Weg hin zu einem datenschutzkonformen VKS eingeschlagen haben und die Umstellung bis spätestens Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/2022 erfolgen wird.

Der HBDI reagiert nun auf die veränderten Umstände und wird keine Maßnahmen gegenüber Schulen ergreifen, denen eine Umstellung auf ein datenschutzkonformes Videokonferenzsystem nicht möglich ist, weil das Landes-VKS noch nicht zur Verfügung steht. Sobald die Schulen das Landes-VKS nutzen können, erwartet der HBDI, dass eine Umstellung durch die Schulen auf das Landes-VKS zügig erfolgen wird. Auch hier wird der HBDI die Umstände in den einzelnen Schulen berücksichtigen und eine Umstellungsphase ab Zurverfügungstellung des Landes-VKS durch das HKM einräumen.

Stand: 09.07.2021

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