Ein Junge sitzt vor einem Bildschirm und nimmt an einer Videokonferenz teil.

HBDI verlängert den Zeitraum für den Transformationsprozess an Schulen

Die Einführung eines landesweiten, datenschutzkonformen Videokonferenzsystems (VKS) für die hessischen Schulen verzögert sich erneut. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt von Ende Dezember 2021 war das Ausschreibungs- bzw. Auswahlverfahren des Kultusministeriums für das Landes-VKS rechtsfehlerhaft.

Die Entscheidung des Gerichts hat zur Konsequenz, dass eine europaweite Ausschreibung neu erfolgen muss. Damit ist der vorgesehene Zeitplan, nach dem im Rahmen eines vom Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) eingeräumten Zeitraums zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/22 den hessischen Schulen das datenschutzkonforme Landes-VKS zur Nutzung zur Verfügung stehen sollte, hinfällig.

Nach wie vor ist der HBDI von dem – nicht nur unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten – Mehrwert eines Landes-VKS für die Schulen überzeugt. Deshalb wurde das Vorhaben des HKM von Anfang an unterstützt und den Schulen zur Transformation in das datenschutzkonforme VKS ein angemessener Zeitraum eingeräumt.

Auch der aktuellen Situation möchte der HBDI im Sinne der hessischen Schulen in angemessener Weise Rechnung tragen. Den Schulen soll nicht zugemutet werden, für wenige Monate ein anderes VKS zu etablieren als das bislang von ihnen genutzte (auch soweit es sich z.B. um US-amerikanische Anwendungen handelt). Das hätte nämlich zur Konsequenz, dass Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler sich innerhalb weniger Monate mit zwei neuen Anwendungen hätten vertraut machen müssen.

Aus diesem Grund verlängert der HBDI im Interesse der Schulen den Zeitraum für die Umsetzung des Transformationsprozesses bis zum Beginn des neuen Schuljahres 2022/2023. Vor diesem Hintergrund wird der HBDI in Ausübung seines Entschließungsermessens weiterhin nicht aufsichtsrechtlich tätig werden.

Stand: 31.01.2022

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