Mit dem Ende Dezember 2021 in Kraft getretenen neuen Hochschulgesetz werden die hessischen Hochschulen durch eine gesetzliche Regelung in die Lage versetzt, elektronische Fernprüfungen durchzuführen. Der neu geschaffene § 23 HHG löst die bisher geltende Verordnung über die Durchführung elektronischer Fernprüfungen ab, die zum 31. März 2022 außer Kraft tritt.
Elektronische Fernprüfungen sind eine bewährte Alternative für Präsenzprüfungen. Allerdings müssen hierfür rechtliche, technische und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden, um einem Anspruch der Vergleichbarkeit der Prüfumstände und Kontrollen sowie dem Schutz der Grundrechte der betroffenen Studierenden gerecht zu werden. Eine Handlungsanleitung für Prüferinnen und Prüfer, Hochschul-Datenschutzbeauftragte und anderer Verantwortungsträger soll einen Überblick über die rechtlichen und technisch-organisatorischen Fragestellungen und Möglichkeiten geben, um elektronische Fernprüfungen datenschutzkonform umsetzen zu können.
Stand: 09.03.2022