Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) stellt das folgende Muster zur Beantwortung von Auskunftsersuchen nach Art. 15 DS-GVO / § 500 StPO i. V. m. § 57 BDSG / § 52 HDSIG zur Verfügung. Dieses Muster bezieht sich auf Auskünfte durch Verantwortliche im Bereich Justiz und Rechtspflege in Hessen. Es ist von dem Verantwortlichen bei jedem einzelnen Auskunftsersuchen zu prüfen, welche Informationen aus dem Muster für die Erstellung der individuellen Auskunft genutzt werden.