Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) legt ihr Konzept zur Zumessung von Geldbußen bei Verstößen gegen die DS-GVO durch Unternehmen vor. Das Konzept gestaltet im Wesentlichen die Vorgaben des Art. 83 der Datenschutz-Grundverordnung aus und ist auf Fortentwicklung angelegt. Ziel des Konzepts ist es, den Datenschutzaufsichtsbehörden eine einheitliche Methode für eine systematische, transparente und nachvollziehbare Bemessung von Geldbußen zur Verfügung zu stellen.
Die Veröffentlichung des Konzeptes erfolgt, nachdem erste Verhandlungen auf europäischer Ebene zu diesem Thema stattgefunden haben, in denen die Entwurfsfassung des Konzepts eine Rolle gespielt hat. Nach Art. 70 Abs. 1
lit. k der Datenschutz-Grundverordnung ist eine Harmonisierung der Festsetzung von Geldbußen durch Leitlinien zu fördern. Veränderungen und Ergänzungen des Konzepts sowie der Praxis der Aufsichtsbehörden sind aufgrund neuer Erkenntnisse aus den europaweiten Abstimmungen in der Zukunft möglich. Bis der Europäische Datenschutzausschuss endgültige Leitlinien erstellt hat, bietet das vorliegende Konzept die Grundlage für die Bußgeldzumessung in der Sanktionspraxis der deutschen Aufsichtsbehörden.
Mit der Veröffentlichung der vorliegenden Fassung des Konzeptes zur Bemessung von Geldbußen soll ein Beitrag zur Transparenz im Hinblick auf die Durchsetzung des Datenschutzrechts geleistet werden. Es soll Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in die Lage versetzen, die Entscheidungen der Aufsichtsbehörden nachzuvollziehen. Das Konzept unterstützt mit der Anknüpfung an den Umsatz eines Unternehmens bei der Bußgeldzumessung den erklärten Willen des europäischen Gesetzgebers, die Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und abschreckende Wirkung der Verhängung von Geldbußen sicherzustellen.