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Nutzung von Wildkameras und Tierbeobachtungskameras

Tierbeobachtungskameras dürfen nicht uneingeschränkt im Wald zum Einsatz gebracht werden. Die Rahmenbedingungen und Informationen finden Sie im Merkblatt zum datenschutzkonformen Betrieb von Tierbeobachtungskameras im öffentlich zugänglichen Raum in der freien Landschaft.

Bereits im Jahr 2012 wurde ein Merkblatt in Zusammenarbeit zwischen dem HMUKLV und dem HBDI herausgegeben, welches über den datenschutzkonformen Betrieb von Tierbeobachtungskameras informiert.

Das neu überarbeitete Merkblatt (Stand 04/2022) trägt einer geänderten Rechtsgrundlage und dem technischen Fortschritt Rechnung. In der Sache aber gilt nach wie vor, es ist Zurückhaltung bei der Installation von Kameras im öffentlichen Raum zu üben und es sind die Persönlichkeitsrechte von Menschen zu achten. Denn das rein private Betreiben von Tierbeobachtungskameras im öffentlich zugänglichen Raum ist datenschutzrechtlich grundsätzlich - auch z.B. zum Schutz von Eigentum - nicht erlaubt.

In folgendem Merkblatt können Sie nachlesen, unter welchen Bedingungen der Einsatz von Tierbeobachtungskameras zulässig ist.

Kontakt

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Herr Rektorschek, Frau Dalle

Referat 2.2

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Referat 2.2
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Herr Rektorschek
Telefon: +49 611 1408-133

Frau Dalle
Telefon: +49 611 1408-143

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