Mehr als 50 Jahre ist es her, als im Jahr 1970 das Landesparlament mit dem ersten Hessischen Datenschutzgesetz zugleich das erste Datenschutzgesetz weltweit verabschiedete und damit eine internationale Vorreiterrolle einnahm.
Zu diesem Anlass luden der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel und die Präsidentin des Hessischen Landtages Astrid Wallmann zu einem Festakt in den Landtag ein. Nachdem die geplanten Feierlichkeiten im eigentlichen Jubiläumsjahr 2020 pandemiebedingt nicht stattfinden konnten, gab es nun eine Feierstunde mit zahlreichen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft.
Landtagspräsidentin Astrid Wallmann betonte in ihrer Rede: „Mit der Verabschiedung des ersten Datenschutzgesetzes weltweit hat der Hessische Landtag im Jahr 1970 internationale Datenschutzgeschichte geschrieben. Das Gesetz schuf auch das Amt des Hessischen Beauftragten für Datenschutz als unabhängige Kontrollbehörde. Wie wichtig und zukunftsweisend diese Entscheidung war, zeigt sich bis heute. Denn der Datenschutz steht im digitalen Zeitalter vor ganz besonderen Herausforderungen. Im Namen des Hessischen Landtages möchte ich mich bei Prof. Dr. Roßnagel und seinen Amtsvorgängern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Jahrzehnten bedanken. Datenschutz ist Grundrechtsschutz. Und deshalb ist es wichtig, dass es für solch ein elementares Bürgerrecht in Hessen eine starke Stimme gibt.“
Im Namen der Landesregierung gratulierte Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für digitale Strategie und Entwicklung, der Datenschutzbehörde: „Hessen kann sehr stolz darauf sein, das erste Land zu sein, welches ein Datenschutzgesetz verabschiedet hat. Auch bei der Einführung einer entsprechenden Aufsichtsinstanz war Hessen Vorreiter. Mit der zunehmenden Digitalisierung hat der Datenschutz noch mehr an Relevanz gewonnen. Gerade persönliche Daten wie im Gesundheitssektor sind ein höchst schützenswertes Gut. Daher brauchen wir eine gute Balance zwischen dem Nutzen der Digitalisierung und dem Schutz von Daten. Dann gelingt eine verantwortungsvolle Digitalisierung zum Wohle aller in der Gesellschaft.“
Den Höhepunkt der Feier stellte der Festvortrag von Prof. Dr. Thomas von Danwitz, Richter am Europäischen Gerichtshof, dar. Er würdigte die noch heute aktuellen Zielsetzungen und Vorgaben des ersten Hessischen Datenschutzgesetzes, die sich auch im europäischen Datenschutzrecht wiederfinden. Er skizzierte die Grundgedanken der Rechtsprechung de des Europäischen Gerichtshofs und schloss mit der Erkenntnis: „Eine demokratische Gesellschaft, die den Bürger ernst nimmt und – wie die Charta der Grundrechte – „den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns“ stellt, verwirklicht sich im Zeitalter der Digitalisierung auch und vor allem durch einen hochwertigen Datenschutz. Dieser ermöglicht dem Bürger, Institutionen des Staates und Wirtschaftsunternehmen gleichermaßen in freier Selbstbestimmung auf Augenhöhe zu begegnen.“
Einen historischen Bogen spannte schließlich der amtierende HBDI selbst. Prof. Dr. Roßnagel, erinnerte an die Bedingungen der Datenverarbeitung und des Datenschutzes vor 50 Jahren mit „Gebietsrechenzentren, Lochkarten und Magnetbändern“ und kontrastierte sie mit den heutigen Herausforderungen durch die Datenmacht globaler Internetkonzernen und weltweit vernetzter Datenverarbeitung. Er schloss seinen Vortrag mit der Feststellung: „Gerade angesichts dieser radikalen Veränderungen gilt noch immer die Zielsetzung des ersten Hessischen Datenschutzgesetzes, dass Freiheitsrechte und Demokratie die Einhegung der Informationstechnik voraussetzen. Nur wenn sie durch datenschutzrechtliche Leitplanken und datenschutzgerechte Technikgestaltung geschützt werden, können wir sicher sein, dass wir mit Informationstechnik besser leben als ohne sie.“