Digitalisierung um jeden Preis? Kein Zwang zur Preisgabe personenbezogener Daten
Inwieweit kann der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen von der Nutzung digitaler Kommunikationsmittel abhängig gemacht werden? Wie wirkt sich diese Voraussetzung auf diejenigen aus, die kein Smartphone oder keinen Internetzugang besitzen oder die ihre personenbezogenen Daten nicht für diesen Zweck preisgeben wollen? Ist die dadurch entstehende Datenverarbeitung gerechtfertigt? Welche datenschutzrechtlichen Gestaltungsvorgaben müssen die Verantwortlichen für solche Zugangshürden beachten?
Diesen und weiteren Fragen widmet sich die Vortrags- und Diskussionsveranstaltung der Konferenz der Unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes- und der Länder (DSK) zum Europäischen Datenschutztag. Die Veranstaltung findet unter dem Vorsitz des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) am 28. Januar 2025 von 12 bis 17 Uhr in der Hessischen Landesvertretung in Berlin statt. Nach einer Begrüßung durch den Hessischen Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung Manfred Pentz folgen Vorträge zum Tagungsthema von:
- Prof. Dr. Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung)
- Jutta Gurkmann (Verbraucherzentrale Bundesverband)
- Rena Tangens (Digitalcourage e. V.)
- Prof. Dr. Steffen Augsberg (Universität Gießen)
- Nico Lüdemann (bluecue consult, Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft)
- Prof. Dr. Alexander Roßnagel (Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit)
Die Moderation der Veranstaltung übernimmt Henry Krasemann vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Zum Abschluss der Veranstaltung übergibt der HBDI offiziell den DSK-Vorsitz an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Meike Kamp.
Der Eintritt ist frei. Das Platzangebot vor Ort ist begrenzt, daher wird um zeitnahe Anmeldung gebeten.
Anmeldung zur Veranstaltung:
- Zur Anmeldung
- telefonisch unter 0611 1408-124